Effizienzhaus-Beratung
Bis zu 45 % Tilgungszuschuss über KfW 261 sichern – mit einem belastbaren Effizienzhaus-Konzept vom zertifizierten Energieeffizienz-Experten.
- Eintrag EEE-Liste (dena)
- BAFA-zugelassen
- KfW-anerkannt
- Persönlich & unabhängig
Ziel: Effizienzhaus-Standard
Die Konzepterstellung zum KfW-Effizienzhaus umfasst die gesamte planerische Vorbereitung: von der Bestandsaufnahme über die energetische Bilanzierung bis zur Darstellung der geplanten Maßnahmen und der Beantragung von Fördermitteln. So wird Ihr Gebäude auf den Weg zum Effizienzhaus gebracht – mit bis zu 45 % Tilgungszuschuss über das KfW-Programm 261.
Was ist ein KfW-Effizienzhaus?
Der Effizienzhaus-Standard beschreibt, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude nach GEG ist. Je niedriger die Zahl, desto besser die energetische Qualität – und desto höher die Förderung.
Wählen Sie eine Effizienzhaus-Stufe und kombinieren Sie passende Boni – die Förderquote wird live ermittelt.
1. Effizienzhaus-Stufe
2. Zusätzliche Boni
Möchten Sie den geschätzten Tilgungszuschuss für Ihre Sanierung ermitteln?
Alternativ zu diesem Förderweg gibt es noch alternative Förderwege wie z. B. die BEG-Einzelmaßnahmen oder die steuerliche Förderung über den §35c Einkommensteuergesetz. Wir prüfen im Beratungsgespräch, welcher Weg für Ihr Projekt wirtschaftlich am besten passt.
Ihr Weg zum Effizienzhaus
Wir begleiten Sie strukturiert von der ersten Anfrage bis zur Auszahlung der Förderung.
- Schritt 1 – Erstgespräch: Unverbindlich und kostenlos. Wir klären Ziele, Zustand des Gebäudes und Förderpotenzial.
- Schritt 2 – Vor-Ort-Termin: Bestandsaufnahme von Gebäudehülle, Heizung, Lüftung und Warmwasser inklusive Fotodokumentation.
- Schritt 3 – Konzept & Bilanzierung: Energetische Berechnung nach DIN V 18599, Variantenvergleich und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
- Schritt 4 – Förderantrag: Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. TPN, Antragstellung bei KfW und BAFA – vor Vorhabensbeginn.
- Schritt 5 – Baubegleitung: Bei KfW 261 verpflichtend. Begleitung der Umsetzung, Qualitätssicherung und Abnahme der Maßnahmen.
- Schritt 6 – Verwendungsnachweis: Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen und Auszahlung des Tilgungszuschusses.
Leistungsumfang im Detail
1. Gebäudeaufnahme
- Aufnahme der Gebäudehülle (Dach, Fassade, Keller, Fenster)
- Aufnahme der Heizungs- und Anlagentechnik
- Fotodokumentation und Erfassung der Bestandsdaten
2. Analyse & Konzepterstellung
- Energiebilanz nach GEG / DIN V 18599
- Bewertung der Bauteile und Anlagentechnik
- Variantenvergleich (z. B. EH 70 vs. EH 55 EE)
- Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
3. Förderung & Baubegleitung
- Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA / TPN)
- Antragstellung KfW 261 / BAFA
- Baubegleitung (bei KfW 261 verpflichtend)
- Verwendungsnachweis (BnD) und Auszahlung
Voraussetzungen & Hinweise
- Eintragung des Energieberaters in der Energie-Effizienz-Experten-Liste (EEE) – bei uns gegeben.
- Antragstellung vor Vorhabensbeginn. Eine vorherige Auftragsvergabe an Handwerker schließt die Förderung aus.
- Bestandsgebäude nach KfW-Definition: Bauantrag liegt mindestens 5 Jahre zurück.
- Eigentumsnachweis und ggf. Vollmacht der Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Bei KfW 261 ist die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten verpflichtend.
Honorar: individuell nach Projektumfang. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot.
Lassen Sie uns über Ihr Vorhaben sprechen
Kostenloses Erstgespräch (15 Min.) – Antwort innerhalb von 24 Stunden. Wir prüfen unverbindlich, welcher Förderweg für Ihr Gebäude den größten Nutzen bringt.
Häufige Fragen zur Effizienzhaus-Beratung
In der Regel 4–8 Wochen ab Vor-Ort-Termin – abhängig von Gebäudegröße, Komplexität und Vollständigkeit der Bestandsunterlagen.
Unser Honorar richtet sich nach Gebäudetyp, Umfang der Sanierung und gewünschten Leistungsbausteinen. Als Orientierung:
- Effizienzhaus-Konzept (BzA) für Ein-/Zweifamilienhäuser: ca. 2.500–4.500 €
- Effizienzhaus-Konzept (BzA) für Mehrfamilienhäuser: ab 4.500 € (abhängig von Wohneinheiten)
- Baubegleitung (bei KfW 261 verpflichtend): zusätzlich ca. 2.000–5.000 € je nach Bauumfang
Gut zu wissen: Bei KfW 261 sind 50 % der Fachplanungs- und Baubegleitungskosten als förderfähige Baunebenkosten enthalten – bis 10.000 € pro Vorhaben (EFH/ZFH) bzw. 4.000 € pro Wohneinheit (MFH).
Nach einem kostenlosen Erstgespräch erstellen wir Ihnen ein verbindliches Festpreisangebot für Ihr Projekt.
Für KfW 261 (Wohngebäude – Kredit Sanierung) ja. Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte aus der EEE-Liste muss eingebunden sein und erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie nach Abschluss (BnD).
Bei KfW 261 ja – die Maßnahmen müssen innerhalb der genehmigten Frist (in der Regel 36 Monate) zum Effizienzhaus-Standard führen. Wenn Sie schrittweise sanieren möchten, ist der iSFP der passendere Weg.
Wir prüfen während der Umsetzung kontinuierlich die energetischen Werte. Falls Anpassungen nötig sind, korrigieren wir Konzept und Antrag rechtzeitig, damit die Förderung in voller Höhe erhalten bleibt.
Bei KfW 261 ist die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten verpflichtend. Diese Leistung können Sie als Modul direkt mitbeauftragen.
Nicht für dieselbe Maßnahme. Innerhalb des KfW-261-Konzepts ist die Heizung jedoch Bestandteil und wird im Paket mitgefördert. Eine getrennte BAFA-Heizungsförderung ist dann nicht zusätzlich möglich.
EH 40: Gebäude benötigt nur 40 % der Energie eines Referenzgebäudes. EH 40 EE: zusätzlich mindestens 65 % erneuerbare Energien für Wärme und Kälte. EH 40 NH: zusätzlich Nachhaltigkeitszertifikat nach QNG-Siegel.
Soweit vorhanden: Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten), bestehende Energieausweise, Heizungs- und Wartungsprotokolle sowie die letzten Energieabrechnungen. Fehlende Unterlagen ergänzen wir bei der Vor-Ort-Aufnahme.
Ja. KfW 261 fördert pro Wohneinheit. Auch vermietete Wohngebäude und Wohnungseigentümergemeinschaften sind antragsberechtigt – die Höchstgrenzen gelten je Wohneinheit.